Beschäftigung über den VbI

Wir bieten vor allem für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten an (§ 16 Abs. 3 SGB II).

Dabei handelt es sich vorwiegend um gemeinnützige Tätigkeiten im Rahmen der Mehrbedarfsvariante ("1-Euro-Job"). Daneben gibt es auch die Möglichkeit zu sozialversicherungspflichtigen befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Die Teilnehmer/-innen arbeiten meist extern bei gemeinnützigen und öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel in Kindergärten, Seniorenzentren oder Kultureinrichtungen. Auch in den Projekten des VbI ist eine Beschäftigung möglich. Bei der Suche nach einer Einsatzstelle stehen bei uns die Bedürfnisse, Wünsche und Fähigkeiten des Teilnehmers im Mittelpunkt.

Weitere Einsatzstellen befinden sich bei besonderen Maßnahmen auch in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Daneben vermitteln wir Praktika, Trainingsmaßnahmen nach SGB III und führen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) durch.

Die Teilnehmer/-innen werden intensiv betreut. Nach der befristeten Maßnahme sollen die Teilnehmer/-innen auf einen unbefristeten Arbeitsplatz vermittelt werden. Während der Maßnahme werden meist Qualifizierungskurse durchgeführt. Alle Beschäftigungsmöglichkeiten finden nahe am oder direkt im Arbeitsleben statt, also in möglichst realistischen Arbeitssituationen. Partner und Kostenträger der Maßnahmen sind die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter Heidelberg. Bei der Bezahlung sind wir an die Vorgaben der Kostenträger gebunden.